Warum gibt es eine getrennte Abwassergebühr ?
Früher wurden sämtliche Kosten, die Ihrer Gemeinde bei der Entsorgung des Abwassers entstanden sind, alleine nach Ihrem Frischwasserverbrauch in einem gemeinsamen Tarif als einheitliche Abwassergebühr berechnet. Mit Urteil vom 11. März 2010 hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, dass die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben werden müssen.
Die Grundlagen werden in der Abwassersatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt.